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Projektgebiet Legehida

Integriertes ländliches Entwicklungsprojekt: 2014 bis 2023
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Allgemeine Informationen

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Das Projektgebiet Legehida befindet sich 337 km nördlich von Addis Abeba in der South Wollo Zone im Regionalstaat Amhara. Auf einer Höhe zwischen 1.800 und 2.900 Meter über dem Meeresspiegel gelegen, erstreckt sich das Gebiet über 429 Quadratkilometer, wobei 69 Prozent als Kultur- und Weideland genutzt werden. Von den 67.138 Einwohnern leben 97 Prozent in ländlichen Gegenden, wo sie von Subsistenz-, Weide- und Viehwirtschaft leben.

Projektbeginn: 2014
Projektabschluss: 2023
Fläche: 429 km²
Hauptort: Woynambau
Bevölkerung: ca. 67.138
Lage: 337 km nördlich von Addis Abeba

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Ausgangslage vor Projektbeginn

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Landwirtschaft in Legehida
Landwirtschaft in Legehida
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Starke Abholzung und Überweidung haben den Boden in Legehida stark ausgelaugt. Durch die Erosion haben sich tiefe Gräben, sogenannte Gullys gebildet. Das bebaubare Land ist knapp, die Ernteerträge niedrig. Zudem verwenden die Bauern überholte Techniken und Geräte. Wie in Äthiopien üblich, sind Frauen und Mädchen für das Holzsammeln und das Wasserholen zuständig, womit sie einen großen Teil des Tages beschäftigt sind. Die Mädchen können daher oftmals nicht zur Schule.

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Mehr als die Hälfte der Bevölkerung hat keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, Magen- und Darmerkrankungen sind die Folge. Die meisten Schulgebäude in dem Projektgebiet befinden  sich in einem sehr schlechten Zustand. Die Armutskrankheit Trachom, eine Infektion des Augenlids, ist verbreitet, ebenso wie Kropf- und Malaria-Erkrankungen. Aufgrund der schlechten medizinischen Infrastruktur können die Menschen nur schlecht behandelt werden. Die Bauernfamilien leben unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen, teils immer noch mit ihren Tieren unter einem Dach.

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Erfolgsgeschichte aus Legehida

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Die Stiftung Menschen für Menschen - Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wird beim Finanzamt München unter der Steuernummer 143/235/72144 geführt und wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 5. Juni 2024 (gültig bis 4. Juni 2029) wegen Förderung steuerbegünstigter Zwecke von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und somit als gemeinnützige Organisation anerkannt.