Steuervorteile beim Vererben an eine Stiftung
Als gemeinnützige Stiftung ist Menschen für Menschen von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommen testamentarische Zuwendungen ohne Abzüge unseren Projekten und damit den Menschen in Äthiopien zugute.
Das Testament
Mit einem Testament können Sie den Erbfall nach Ihren Wünschen regeln. Wenn Sie Ihr Testament selbst verfassen, müssen Sie dieses vollständig von Hand schreiben. Es muss als „Testament“ oder „Letzter Wille“ gekennzeichnet sein sowie Ort, Datum und Ihre Unterschrift mit Vor- und Zuname enthalten. Zur sicheren Aufbewahrung empfiehlt es sich, das Testament beim örtlichen Amtsgericht einzureichen.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass nur Verwandte, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gesetzliche Erben sein können. Wenn es keine gesetzlichen Erben gibt und kein Testament existiert, geht das Erbe an den Staat.
Das Vermächtnis
Neben der Möglichkeit, Ihren Nachlass im Ganzen zu vererben, können Sie in Ihrem Testament auch verfügen, dass eine oder mehrerer Personen einzelne Nachlasswerte oder Teile Ihres Vermögens erhalten. So bestimmen Sie ein Vermächtnis.
Testament ändern oder widerrufen
Sie können Ihre letztwillige Verfügung jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzen.
Kondolenzspenden
Einen geliebten Menschen zu verlieren ist sehr schmerzhaft. Spenden anstelle von Blumen oder Kränzen wirken für das Leben. In der Trauer kann es helfen, andere zu unterstützen und so Hoffnung zu schenken. Hier erfahren Sie mehr.